Zweck der Stiftung

 

Die Anna Luise Hildebrand-Stiftung ist eine gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts und fördert mehrfach behinderte Kinder unter Berücksichtigung sonderpädagogischer Zwecke.

 
Die Stiftung wurde durch das Regierungspräsidium am 26.05.2011 rechtsfähig anerkannt.

 
Die Stiftung kann den Zweck erfüllen durch:

 
Einzelhilfe für mehrfach behinderte Kinder und Jugendliche, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer ange­wiesen sind.

 
Förderung der Aus- und Weiterbildung durch Vergabe von Stipendien oder Kostenübernahme.

 
Förderung des sozialen Lernens mehrfach behinderter Kinder durch Kostenübernahme von Gemeinschaftsveranstaltungen.

 
Zuwendungen zur Förderung von Schulen für mehrfach behinderte Kinder z.B. die Mosaikschule in Frankfurt am Main oder andere vergleichbare gemein­nützige Institutionen.

 
Die Aktivitäten der Stiftung konzentrieren sich auf den Einzugsbereich Frankfurt am Main. Ein Anspruch auf Leistungen durch die Stiftung besteht nicht.